Vorgesetzte, die an sicherheitswidrig arbeitenden Mitarbeitern vorbeigehen und diese nicht ansprechen sind Unfallverursacher!

Bauleistung / SiGeKo

Nach der Baustellenverordnung obliegen Arbeitsschutzpflichten im Hoch- und Tiefbau dem Bauherren.

Ein kompetenter Fachmann, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) steht ihnen als Berater zur Seite.

Somit wird die Sicherheit auf der Baustelle verbessert und die Risiken minimieren sich. Das erspart nicht nur Kosten sondern fördert auch die termingerechte Fertigstellung der Baumaßnahme.


Wir unterstützen durch:

  • Stellung des SiGeKo’s
  • Überwachung der Baumaßnahmen in punkto Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Erstellung des SiGe-Plans
  • Erstellung der Baustellenordnung
  • Erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten
  • Prüfungen von PSA gegen Absturz
  • Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Kleingerüsten
  • Sachkunde TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten
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